Lohnsteuer für ersparte Überführungskosten
Lohnsteuer für ersparte Überführungskosten
Nach dem Urteil des FG München vom 19.05.2017 8 K 2605/16 führen ersparte Überführungskosten zu lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil.
Nach dem Urteil des FG München vom 19.05.2017 8 K 2605/16 führen ersparte Überführungskosten zu lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil.