Unternehmenskauf – Verkauf
Die Struktur eines Unternehmensverkaufs ist für beide Parteien von entscheidender Bedeutung.
Als Asset Deal bezeichnet man den Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter. Für den Käufer hat dies den Vorteil den Kaufpreis als Anschaffungskosten auf die erworbenen Wirtschaftgüter aktivieren und so nach und nach über Abschreibungen steuerlich geltend machen zu können.
Als Share Deal bezeichnet man den Erwerb der Beteiligung (ganz oder anteilig) am Unternehmen. Hier liegt der Vorteil auf Seiten des Verkäufers, da hierin regelmäßig die für ihn steuerlich günstigere Variante zu sehen ist.
Ob der einen oder anderen Variante den Vorzug zu geben ist ergibt sich oftmals aus den Rahmenbedingunen.
Bevor in Gespräche über den Unternehmensverkauf eingetreten wird, sollten daher auf beiden Seiten die Strukturen festgelegt werden. Eine spätere Aufgabe dieser Position ist wesentlich einfacher, als eine zu früh zugesagte Erwerbsstruktur wieder rückgängig zu machen.