Antwort des Wirtschaftsministeriums vom 26.04.2020 auf meine Mails vom 20. und 24.04.2020 bzgl. Fristverlängerungen

Sehr geehrter Herr König,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Minister Dr. Wissing und Ministerin Ahnen. Der Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Zuständigkeit für die von Ihnen aufgeworfene Frage obliegt dem Ministerium für Finanzen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir von Seiten des Wirtschaftsministeriums daher keine konkreten Begründungen zur gewählten Vorgehensweise geben können.

Derzeit erreichen uns eine sehr große Zahl an Anregungen und Bitten betroffener Unternehmen, ihrer Branchenverbände sowie zahlreiche Eingaben aus dem politischen Raum. Ich darf Ihnen versichern, dass wir diese prüfen und soweit möglich bei den umzusetzenden Maßnahmen berücksichtigen. Hierzu steht das Wirtschaftsministerium im ständigen Austausch anderen Ressorts sowie den Dachorganisationen der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und der Bundesregierung. In diesem Kontext werden wir Ihre Anregung im Blick behalten.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Schwalie

Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,

LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU

RHEINLAND-PFALZ

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

Telefon 06131/16-2111

sibylle.schwalie@mwvlw.rlp.de

www.mwvlw.rlp.de

Fristverlängerungen in Zeiten von Corona – meine Mail vom 24.04.2020 an das Wirtschafts- und Finanzministerium

Sehr geehrte Frau Ahnen,

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

im Nachgang zu meiner Mail vom 20. April 2020 (untenstehend)

erhalten Sie heute den 9 Punkte Plan der Bundessteuerberaterkammer und der

Wirtschaftsprüferkammer der an Herrn Scholz gerichtet ist.

In diesem Dokument vom 17.04.2020 tragen beide Bundeskammern

die Erforderlichkeit der Entlastung der Unternehmer, der Steuerkanzleien und der Mitarbeiter der Finanzverwaltung mit.

Insofern bitte ich nochmals um Prüfung und Mitteilung (bisher habe ich noch keine Antwort erhalten), weshalb sich das Land Rheinland-Pfalz gerade in einer so

wichtigen Phase bewusst gegen die Entlastung von Unternehmen, Steuerkanzleien und Mitarbeitern der Finanzverwaltung ausspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Fristverlängerungen in Zeiten von Corona–meine Mail vom 20.04.2020

Sehr geehrte Frau Ahnen,

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

Ich wende mich heute an Sie als Finanzministerin und Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz.

Während in anderen Bundesländern der Wirtschaft weitestgehend seitens der Verwaltung Vereinfachungen entgegengebracht werden,

ist das in Rheinland-Pfalz nicht so.

Unternehmer sind verpflichtet turnusmäßig (monatlich, vierteljährlich, jährlich) eine Umsatzsteuervoranmeldung / Lohnsteueranmeldung

bei den Finanzbehörden einzureichen.

Während in anderen Bundesländern Rücksicht darauf genommen wird, dass sowohl die Unternehmen, die Steuerberater, als auch die

Finanzbeamten in den Finanzämtern derzeit ausgelöst durch die Corona-Krise mit sehr vielen Anfragen, Anträgen, Beratungen und Unterstützungen

mehr als ausgelastet sind und deshalb für Voranmeldungen eine Fristverlängerung bis zu zwei Monaten (Bayern) gewährt wird,

wird ein Antrag in Rheinlandpfalz nach einer aktuellen Rundverfügung vom 16.04.2020 S-0320/ S-0323 A-ST 35-1 (so wurde es mir vom Finanzamt Landau mitgeteilt)

abgelehnt.

Ich bitte um detaillierte Begründung welche Gründe dagegen sprechen solch eine Arbeitserleichterung und Vorgehen wie in anderen Bundesländern

ganz bewusst den rheinland-pfälzischen Steuerbürgern, Unternehmern, deren Familien, den Steuerberatern in Rheinland-Pfalz und deren Mitarbeitern,

den Finanzbeamten zu versagen.

Mit freundlichen Grüßen