Sehr geehrte Frau Ahnen,

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

Ich wende mich heute an Sie als Finanzministerin und Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz.

Während in anderen Bundesländern der Wirtschaft weitestgehend seitens der Verwaltung Vereinfachungen entgegengebracht werden,

ist das in Rheinland-Pfalz nicht so.

Unternehmer sind verpflichtet turnusmäßig (monatlich, vierteljährlich, jährlich) eine Umsatzsteuervoranmeldung / Lohnsteueranmeldung

bei den Finanzbehörden einzureichen.

Während in anderen Bundesländern Rücksicht darauf genommen wird, dass sowohl die Unternehmen, die Steuerberater, als auch die

Finanzbeamten in den Finanzämtern derzeit ausgelöst durch die Corona-Krise mit sehr vielen Anfragen, Anträgen, Beratungen und Unterstützungen

mehr als ausgelastet sind und deshalb für Voranmeldungen eine Fristverlängerung bis zu zwei Monaten (Bayern) gewährt wird,

wird ein Antrag in Rheinlandpfalz nach einer aktuellen Rundverfügung vom 16.04.2020 S-0320/ S-0323 A-ST 35-1 (so wurde es mir vom Finanzamt Landau mitgeteilt)

abgelehnt.

Ich bitte um detaillierte Begründung welche Gründe dagegen sprechen solch eine Arbeitserleichterung und Vorgehen wie in anderen Bundesländern

ganz bewusst den rheinland-pfälzischen Steuerbürgern, Unternehmern, deren Familien, den Steuerberatern in Rheinland-Pfalz und deren Mitarbeitern,

den Finanzbeamten zu versagen.

Mit freundlichen Grüßen